BABE Mitgliedschaft
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine BABE-Mitgliedschaft interessieren!
Die BABE ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen, die Bildungseinrichtungen führen. Mitglieder der BABE können nur ArbeitgeberInnen werden, die vorwiegend Dienstleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung anbieten und nicht dem Privatschulgesetz unterliegen oder ArbeitgeberInnen, die Dienstleistungen anbieten, welche der Integration in den Arbeitsmarkt dienen und Bildungs- und Beratungsanteile enthalten.
Serviceleistungen
Die BABE bietet ihren Mitgliedern:
- Vertretung der Mitgliederinteressen (besonders in den Kollektivvertragsverhandlungen).
- Information über aktuelle Entwicklungen bezogen auf den BABE-Kollektivvertrag.
- Einbindung der Mitglieder über die Fachgruppensitzungen.
- Unterstützung bei der Umsetzung des BABE-Kollektivvertrags.
Mitglied werden
Grundsätzlich erfolgt die formelle Aufnahme neuer Mitglieder im Rahmen der BABE-Vorstandssitzungen. Die Termine der Vorstandssitzungen können Sie beim BABE-Büro erfragen. Wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft entschlossen haben, ersuchen wir Sie, die Beitrittserklärung entweder online auzufertigen oder die PDF-Datei der Beitrittserklärung herunterzuladen, auszufüllen und anschließend an das BABE-Büro zu retournieren. Ihr Antrag wird bei der nächsten Vorstandssitzung eingebracht. Nach positivem Beschluss erhalten Sie umgehend eine Beitrittsbestätigung und sind nach Eingang Ihres Mitgliedsbeitrags Mitglied der BABE.