Was wir tun
Die vorrangigen Aufgaben und Ziele der BABE
- Erhaltung der Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit
- Informelle Abstimmung der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in den Mitgliedsorganisationen
- Verhandlungen mit freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen über die Regelung von Arbeitsbedingungen sowie Aus- und Weiterbildungsbedingungen der MitarbeiterInnen in den Mitgliedsorganisationen
und zum Abschluss von Kollektivverträgen - Satzung der abgeschlossenen Kollektivverträge im Sinne der Bestimmungen von
§ 18 Abs. 1 ArbVG - Verhandlungen mit den zuständigen Stellen und Einrichtungen zur Vertretung der Interessen der Mitglieder im Sinne des Vereinszweckes
- Erstellung von Studien
- Öffentliche Vertretung der Interessen der Mitglieder im Sinne des Vereinszweckes