Der BABE-KV
Der Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen (BABE-KV) wurde 2005 erstmals zwischen der BABE und den Gewerkschaften der Privatangestellten (GPA, nun: GPA-djp) und Handel, Transport, Verkehr (HTV, nun: vida) abgeschlossen und wird seither kontinuierlich weiterentwickelt. Die jährlichen KV-Verhandlungen finden jeweils im März und April statt.
Der BABE-KV beweist, dass es möglich ist, in einer gesellschaftspolitisch wichtigen Wachstumsbranche vertragliche Lösungen zu finden, die sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch für ArbeitgeberInnen von Vorteil sind. Für die Unternehmen ist wichtig, dass der Kollektivvertrag Preisdumping unterbindet und arbeits- wie entgeltrechtliche Grauzonen beseitigt. Damit ist auch ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung getan.
Die Möglichkeiten der Flexibilisierung verbunden mit einer Arbeitszeitverkürzung auf 38 Stunden zeigen, dass auch in Sachen Arbeitszeit die Interessen der ArbeitnehmerInnen nicht in unüberwindbarem Widerspruch zu jenen der ArbeitgeberInnen stehen müssen. Der KV enthält noch weitere innovative Elemente, wie die Optionen eines Sabbaticals und einer Bildungsfreistellung, die inzwischen auch für andere Branchen richtungsweisend geworden sind.
Für wen gilt der BABE-KV?
Räumlich
- Für das Gebiet der Republik Österreich.
Fachlich
- Für sämtliche Betriebe, Unternehmen und Vereine der Mitglieder der BABE.
Persönlich
- Für alle ArbeitgeberInnen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von ihnen beschäftigten ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge.
- Ausgenommen sind PraktikantInnen, VolontärInnen und ArbeitnehmerInnen in Maßnahmen nach sozialhilfe- bzw. behindertenrechtlichen Bestimmungen.
- Für ArbeitnehmerInnen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit dem Ziel der Reintegration in den Arbeitsmarkt („Transitarbeitskräfte”) gilt der KV mit Einschränkungen.
Eine Zusammenfassung der Verhandlungsergebnisse 2019 finden Sie unter KV-Verhandlungen.